Einfuhrbestimmungen                                       

 

 

Steuer-/zollfrei (aus EU-Ländern) ist ab 1. Januar 2004 die Einfuhr für folgende Waren und Mengen:

10 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%)
20 Liter Dessertwein (Alkoholgehalt über 15% jedoch unter 22%)
90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumweine (Alkoholgehalt über 3,5% jedoch unter 15%)
110 Liter Bier
800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak

Diese Zollfreiheit gilt nur dann, wenn die/der Reisende nicht in Schweden wohnhaft ist oder die/der Reisende in Schweden wohnt und die Einreise per Flugzeug oder im gewerbsmäßigen Verkehr erfolgt oder die Dauer des Auslandsaufenthalts mehr als 20 Stunden beträgt oder die Waren in einem anderen EU-Land versteuert worden sind.
Die Zollfreiheit gilt bei Tabakwaren nur für Personen, die das 18. Lebensjahr, bei Alkohol nur für Personen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die genauen Zollbestimmungen können unter www.tullverket.se nachgelesen werden.

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